LED Beleuchtung zahlt sich doppelt aus!

Wenn Sie jetzt bauen oder eine bestehende Immobilie modernisieren, können Sie mit staatlichen Förder­mitteln rechnen. Außerdem sparen Sie mit effizientem LED Licht bis zu 90% Energiekosten im Vergleich zu einer herkömmlichen Beleuchtung.

Um den Klimaschutz voranzutreiben werden Privatpersonen, Unternehmen und Kommunen gefördert, die den CO2 Ausstoß und Energieverbrauch reduzieren. Dazu zählen auch Maßnahmen zu energiesparender Beleuchtung.

Förderungen
Förderprogramm für Nichtwohngebäude, Wohngebäude und Einzelmaßnahmen (gilt bis 31.12.2030)

BEG: Bundesförderung für effiziente Gebäude

Die Finanzierung des Förderprogramms erfolgt durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Das BAFA wickelt im Rahmen der BEG die Zuschussförderung für Einzelmaßnahmen ab.

Weitere Informationen, sowie Merkblätter zur BEG erhalten Sie auf der Seite des Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA): https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/Foerderprogramm_im_Ueberblick/foerderprogramm_im_ueberblick_node.html

Wer wird gefördert?

  • Unternehmen, auch Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen
  • Gemeinnützige Organisationen, z.B. Kirchen
  • Wohnungsbaugenossenschaften
  • Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften

Was wird gefördert?

  • Energieeffiziente Beleuchtungssysteme für Innenräume mit hoher Systemlichtausbeute und hohem Lichtstromerhalt
  • Ausschließlich Komplettleuchten (kein Leuchtmitteltausch)
  • Tageslicht- und Präsenzsteuerungen/Regelungen inkl. aller Komponenten
  • Umfeldmaßnahmen, die für die Ausführung und Funktionstüchtigkeit erforderlich sind (z.B. Lichtplanung, Erstellung eines Beleuchtungskonzeptes, Montage, Installation und Inbetriebnahme)

Welche allgemeinen Anforderungen gibt es?

  • Beleuchtungssysteme müssen der Erfüllung der Sehaufgabe innerhalb von Gebäuden dienen
  • Sicherheits- und Fluchtwegbeleuchtungen, Warenausleuchtungen, Beleuchtungssysteme an Vordächern bzw. außerhalb des Gebäudes sowie Beleuchtungssysteme in unbeheizten Zonen werden nicht gefördert
  • Anlagen müssen älter als 5 Jahre sein und weitere 10 Jahre genutzt werden
  • Es muss ein Energieeffizienz-Experte hinzugezogen werden
  • Investition muss mind. 2000€ betragen

Welche technischen Anforderungen gibt es?

  • LED Lichtbandleuchten müssen mind. 140 Lumen pro Watt aufweisen
  • Alle anderen Beleuchtungssysteme mind. 120 Lumen pro Watt
  • Lichtstromerhalt (Lumen Maintenance) nach 50.000 Betriebsstunden mind. LM-80

Wie hoch ist die Förderung?

  • Zuschuss von 15-20% für Einzelmaßnahmen (Leuchten, Steuerung, Installation und Inbetriebnahme bei Optimierung in Neubau- und Bestandsgebäuden)
  • Zuschuss von bis zu 50% für die energetische Fachplanung und Baubegleitung (Energieeffizienz-Experten)

Wie erfolgt die Antragstellung?

  • Förderanträge müssen VOR Beginn des Vorhabens durch einen Energieeffizienz-Experten gestellt werden
  • Der Zuschuss wird für 2 Jahre bewilligt (eine Verlängerung ist für max. 2 Jahre möglich)
  • Planungs- und Beratungsleistungen dürfen vor Antragsstellung erbracht werden

Einen unabhängigen Energieeffizienz-Experten (EEE) finden Sie hier: https://www.energie-effizienz-experten.de/

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