AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. Grundlegende Bestimmungen

Soweit mit unserem Verkauf von LED-Leuchtmittelsystemen Beratungs- und/oder Installationsleistungen einhergehen, gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für sämtliche geschlossenen Verträge zwischen uns und dem jeweiligen Kunden und werden vom Kunden bei Vertragsabschluss ausdrücklich anerkannt. Etwaige Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn wir nicht ausdrücklich widersprechen. Etwas anderes gilt nur dann, wenn AGB des Kunden ausdrücklich und schriftlich von uns für den jeweiligen Fall anerkannt worden sind.

2. Inhalt und Umfang des Beratungsauftrags

Die Energieeffizienzberatung Licht (gem. DIN V 18599) beinhaltet eine individuelle Ersparnisanalyse (Energiekosten Licht und Co2-Ausstoß des jeweiligen Objekts) mit Wirtschaftlichkeitsbetrachtung und Berechnung der Amortisationszeit. Darüber hinaus umfassen unsere Beratungsleistungen auch die Vorführung der LED-Produkte nebst anschließender Beratung.

3. Mitwirkungspflicht des Kunden

(1) Beratungs- und Installationsleistungen werden ausschließlich auf der Grundlage der vom Kunden bereitgestellten Informationen gemacht; auf deren Grundlage werden auch Kosten-Nutzen Einschätzungen für den Einsatz von LED – Leuchtmittelsystemen vorgenommen.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, unsere Mitarbeiter bei der Ausführung des Auftrages zu unterstützen und unentgeltlich alle Voraussetzungen im Bereich seiner Betriebssphäre zu schaffen, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrages erforderlich sind.

Insbesondere hat der Kunde:

  1. Arbeitsräume, einschließlich aller erforderlichen Arbeitsmittel, nach Bedarf ausreichend zur Verfügung zu stellen;
  2. eine Kontaktperson zu benennen, die den Mitarbeitern während der vereinbarten Zeit zur Verfügung steht: Durch ihre Benennung gilt die Kontaktperson als ermächtigt, für den Kunden sämtliche Erklärungen abzugeben, die im Rahmen der Fortführung des Auftrags notwendig sind;
  3. den Mitarbeitern jederzeit Zugang zu den für ihre Tätigkeit notwendigen Informationen zu verschaffen und sie rechtzeitig mit allen erforderlichen Unterlagen zu versorgen.

(3) Der Kunde steht dafür ein, dass er die im Rahmen des Auftrages von uns gefertigten Berichte, Pläne, Entwürfe, Zeichnungen, Aufstellungen und Berechnungen nur für seine eigenen Zwecke verwendet. Soweit an unseren Arbeitsergebnissen Urheberrechte entstanden sind, verbleiben diese bei uns.

 4. Vertraulichkeit

Wir verpflichten uns, alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Kunden vertraulich zu behandeln und gegen unbefugte Kenntnisnahme Dritter zu schützen. Dies gilt auch für Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse anderer Firmen, die uns im Rahmen unserer Tätigkeit für den Kunden bekannt geworden sind.

Soweit uns bei der Durchführung eines Auftrags Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt werden, werden diese ebenfalls streng vertraulich behandelt und ausschließlich zur Erfüllung der geforderten Leistungen verwendet. Die Unterlagen werden nach Abschluss der Leistung dem Kunden unverzüglich ausgehändigt.

Sofern der Kunde für die Leistung eine gesonderte Vergütung zu zahlen hat, steht uns ein Zurückbehaltungsrecht an den Unterlagen bis zum vollständigen Ausgleich der Vergütung durch den Kunden zu.

5. Vergütung

Die Vergütung wird gesondert vereinbart. Die zur Vergütung zugrunde gelegte Arbeitszeit umfasst auch die Zeit der An- und Abreise. Reisekosten und erforderliche Spesen für Reisende, die im Auftrag des Kunden ausgeführt werden, werden dem Kunden belastet. Das gleiche gilt für Kosten, die durch vom Kunden geforderte Ortswechsel erforderlich werden.

6. Zahlung der Vergütung

Zahlungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung fällig, zzgl. Mehrwertsteuer in der jeweils gültigen gesetzlichen Höhe. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen und nur wegen solcher Forderungen ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.

7. Haftung und Schadensersatz

(1) Für einen bestimmten wirtschaftlichen oder betrieblichen Erfolg übernehmen wir keine Gewähr.

(2) Unsere Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen, sowie für sonstige Schadenersatzansprüche ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

(3) Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben-, Körper und Gesundheit des Kunden.

(4) Rechte, die der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade zu gewährleisten hat und uns solche Pflichten auferlegen, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf, insbesondere die Haftung für vorhersehbare und vertragstypische Schäden, sind ebenfalls von der Haftungsbegrenzung des Absatzes 2 ausgenommen (die unabdingbaren Mindestpflichten, sog. „Kardinalpflichten“).

(5) Die Haftungsbestimmungen nach den Abs. 2-4 gelten in gleicher Weise für unsere Erfüllungsgehilfen (Angestellte, Arbeitnehmer, Vertreter, sonstige im Rahmen des Vertrages beauftragte Personen oder Unternehmen).

(6) Darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche einschließlich entgangenen Gewinns oder wegen sonstiger Vermögensschäden des Kunden, die nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich durch uns oder einem unserer Erfüllungsgehilfen hervorgerufen worden sind, sind ausgeschlossen. Wir übernehmen insoweit insbesondere keine Haftung für unmittelbare, besondere oder mittelbare Folgeschäden, gleich ob sie sich aus dem Vertrag, insbesondere aus einer vertraglichen Nebenpflicht, oder aus einem sonstigen (gesetzlichen) Anspruch ergeben.

8. Höhere Gewalt

Ergebnisse höherer Gewalt, die die Erfüllung unseres Auftrages wesentlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen uns, die Erfüllung unserer Verpflichtung um die Dauer der Behinderung um eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben oder vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass der Kunde einen Anspruch auf Schadenersatz hat. Der höheren Gewalt stehen Streik, Aussperrung und ähnliche Umstände gleich, von denen wir unmittelbar oder mittelbar betroffen sind.

9. Annahmeverzug, Behinderung

Kommt der Kunde mit der Annahme in Verzug oder unterlässt er bzw. verzögert er eine ihm obliegende Mitwirkung, so sind wir berechtigt, für die infolgedessen nicht geleisteten Dienste die vereinbarte Vergütung zu verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein. Können wir aus sonstigen Gründen, die bei dem Kunden auftreten, die Ausführungen des Auftrages nicht beginnen oder fortsetzen, können wir gleichfalls für die Dauer der Störung die vereinbarte Vergütung verlangen. Der Vergütungsanspruch entfällt insoweit nur dann, wenn der Kunde uns mit einer Frist von 14 Tagen schriftlich angezeigt hat, dass mit der Ausführung des Auftrages nicht begonnen oder dieser nicht fortgesetzt werden kann. Wir sind berechtigt, die Ausführungen des Auftrages nach einem von uns aufgestellten Zeitplan nachzuholen. Unberührt von dieser Regelung bleiben unsere Ansprüche auf Ersatz der entstandenen Mehraufwendungen.

10. Schlussbestimmungen

(1) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für eine Einigung über den Verzicht auf das Erfordernis der Schriftform.

(2) Die Parteien unterwerfen jegliche Änderungen und Ergänzungen des Vertrages diesen AGB, wenn sie nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbaren.

(3) Auf das Vertragsverhältnis und seine Durchführung fällt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen unserer AGB unwirksam sein oder die Wirksamkeit durch einen später eintretenden Umstand verlieren, bleibt die Wirksamkeit der AGB im Übrigen hiervon unberührt. Die Parteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem wirtschaftlich Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt, ohne dabei gegen Rechtsvorschriften zu verstoßen.

Unsere Garantiebedingungen finden Sie hier: https://led-solution-systems.de/garantiebedingungen/

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